Sunday, 30 May 2021

NOST (Neue Oberstufe), SOST und die Module in der Schule - Komplexer geht es nicht!

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Haben Sie oder Ihr Kind die Ehre in der NOST (neue Oberstufe) oder SOST (semestrierte Oberstufe = neue NOST) zu sein? Na dann hoffen wir, dass alles klappt und nach Plan geht, denn sonst wird es kompliziert und kann dem Kind sogar den Ausschluss von der Schule (Schultyp, Beendigung des Schulbesuchs) im Worst Case bedeuten. Wir durften für einen Schüler dies im Maturajahr durchexerzieren und gemeinsam mit Eltern und Schüler uns mehrere Monate plagen und schlaflose Nächte erleben. Letztlich konnten wir die Laufbahn des Schülers  noch retten und zur Matura verhelfen, sprich erreichen, dass der Schüler antreten darf. Aber der psychische Druck auf den Schüler und die Eltern in dieser Zeit darf nicht vergessen werden! Gesetze müssen für Alle gelten!

Aber fangen wir vorne an anhand eines realen Beispiels. Ein Schüler X ist in der Maturaklasse und hat eine Prüfung schon in einem der frühen Semester in Mathematik "geparkt"  und hat im vorletzten Semester (9. Schulstufe) noch das 7. Semester und das 8. Semester offen. An sich denkt man sich kein Weltuntergang und schaffbar, doch im Detail liegt der Hund begraben. Es muss bewusst sein, dass man ein negativ (oder nicht) beurteiltes Semester in den folgenden 2 Semestern positiv absolvieren muss, ansonsten folgt der Schulverweis (Beendigung des Schulbesuchs (siehe § 33 SchUG))! Sprich Sie dürfen an diesem Schultyp nicht mehr die Matura absolvieren!

Wenn aber das Problem der negativen Beurteilung nicht einzig am Lernwillen des Schülers liegt, sondern ev. auch noch vom Prüfer, dann ist rasches und professionelles Handeln unaufschiebbar, um keine Fristen zu übersehen. Nicht zu vergessen ist, dass es passieren kann (und im Fall vom Schüler X auch passiert ist), dass der Prüfer und/oder die Schule falsche (rechtliche) Informationen geben, die Sie dann sehr teuer zu stehen kommen und sie tragen/ausbaden dürfen.
Daher  der Tipp sich rasch bei Problemen unabhängige, fachliche Hilfe und/oder Rat einzuholen. 

Bevor die Probleme vom Schüler X und einer Schule Y (wirtschaftliche BHS in OÖ, Wels) dargestellt werden, möchten wir noch kurz allgemein darstellen wie das Ministerium die "Vorteile" der NOST/SOST darstellt und die "Nachteile" unerwähnt lässt. Es sei noch angemerkt, dass die Idee an sich eine gute Idee wäre, wenn sie zu Ende gedacht / bedacht worden wäre. Aber genau hier liegen die Tücken im Detail und machen Schwierigkeiten für SchülerInnen, wenn es nicht mal so läuft wie geplant.

Zu den Vorteilen (der NOST)  findet man im Internet ausreichend Informationen und so wird es auch dem/der Schüler/Schülerin "verkauft": (Auszug vom Ministerium)

  • Semestrierte Lehrpläne (Anm.: leider halten sich nicht alle Lehrer/Schulen daran!)
  • Semesterweise Beurteilung: Semesterzeugnis nach jedem Winter- und Sommersemester
  • Verdichtung der Lernaktivität, da sowohl im Winter- als auch im Sommersemester
  • Bei negativ beurteilten (oder nicht beurteilten) Gegenständen zeigt das Beiblatt zum Semesterzeugnis die fehlenden Kompetenzen auf, die in einer Semesterprüfung nachgewiesen werden müssen. (Anm.: leider halten sich nicht aller Lehrer/Schulen daran!)
  • Schüler/innen mit Unterstützungsbedarf erhalten eine individuelle Lernbegleitung (ILB) (Anm.: wenn es wirklich angeboten wird und funktioniert!)
  • Positiver Abschluss jedes Pflichtgegenstandes in jedem Semester: über nicht positiv beziehungsweise nicht beurteilte Kompetenzen muss eine Semesterprüfung abgelegt werden, die grundsätzlich zweimal wiederholt werden darf.
  • Reduzierung von Schulstufenwiederholungen (Anm. das stimmt, aber die Schulverweise wegen der Sperre am Schultyp wird nicht berücksichtigt!) und der damit verbundene Verlust an Lern- und Lebenszeit: Eine Schulstufe wiederholen müssen nur Schülerinnen und Schüler, die mehr als zwei „Nicht genügend“ beziehungsweise Nichtbeurteilungen in den Semesterzeugnissen des Schuljahres aufweisen. Einmal im Verlauf der Oberstufe ist ein Aufsteigen mit insgesamt drei „Nicht genügend“ beziehungsweise Nichtbeurteilungen in die nächste Schulstufe möglich, sofern die Klassenkonferenz dies beschließt.

Wie erwähnt, grundsätzlich interessante Vorteile! Zu beachten sind aber die Rahmenbedingungen, die nicht explizit hier erwähnt werden und wenn man sich die Evaluierung der NOST ansieht, wird einem schnell klar, dass das Konzept große Lücken hat und daher auch von vielen Schulen (zu Recht!) nicht mehr angewendet wird oder gar nicht implementiert wurde. Da aber das Ministerium darauf pocht und es verpflichtend einführen will, hat man die Evaluierung versucht einzuarbeiten und einige Adaptionen vorgenommen und die neue SOST (semestrierte Oberstufe = neue NOST) generiert, die an allen Schulen in den nächsten Jahren sein verpflichtend wird.

 

Aber gehen wir nun auf die Probleme bzw. Einschränkungen dieses Modells ein:

1) Rechtlich die größte Änderung bzw. Auswirkung hat aus meiner Sicht die Tatsache, dass Sie eine negative Note nicht mehr beeinspruchen können. Richtigerweise muss ich sagen Sie kein Rechtsmittel für einen Widerspruch gegen Aufstieg haben, weil eben mit dem negativ beurteilten Semester der Schüler/die Schülerin aufsteigt und daher kein Widerspruch zulässig ist. Sie haben erstmals die Möglichkeit einen Widerspruch einzulegen, wenn die letzte Wiederholung der Semesterprüfung misslungen ist. Oder eben wie im Fall von Schüler X, weil ihm die Abschlussklasse (5. Klasse HAK) negativ bescheinigt wurde und ihm somit der Abschluss und auch der Antritt zur Matura verwehrt wurde. 

2) Wenn es Probleme in einem speziellen Fach mit Lehrer/Lehrerin gibt, haben Sie keine Rechtmittelmöglichkeit. Sie müssen die letzte Wiederholung der Semesterprüfung abwarten, um tätig werden zu können. 

3) SchülerInnen haben das Recht bei der letzten Wiederholung der Semesterprüfung einen Wunschlehrer zu beantragen, was auch nicht immer an den Schulen gesagt wird, sodass Unwissen des Schülers zu seinem Nachteil führt. 

4) Es gibt Lehrer, die sich nicht an den Lehrplan halten. Schüler X wurde negativ beurteilt, weil der Lehrer der falschen Stoff geprüft hat. Aber es ist auch hier kein Rechtsmittel möglich (außer eine Dienstaufsichtsbeschwerde, die aber dem Schüler unmittelbar nichts bringt.)

5) Gibt es bei der Benotung selbst Unstimmigkeiten, dass beispielsweise der Lehrer Punkte nicht vergibt, die zu geben wären, haben Sie auch kein Rechtsmittel wie aus den oben schon erwähnten Gründen. Vor der Semestrierung hätten Sie wenigstens am Schuljahresende tätig werden können. Dieses Rechtmittels bleibt nun aus, da in der Regel SchülerIn aufsteigen kann und das negativ beurteilte Modul "mitnehmen" kann. 

6) Bei der Vereinbarung der Prüfungstermine für das Semester gibt es Fristen einzuhalten bzw. die meisten Schulen haben fixe Termine, an denen dies angeboten wird. Vier (zwei) Wochen müssen mindestens zwischen letztem und neuen Prüfungstermin vergehen.

7) Eigentlich geht es um die Kompetenzen und gekonnte Kompetenzen sollten im Beiblatt des Zeugnisses nicht angeführt werden als Prüfungsstoff. In der Praxis aber kaum umsetzbar, weil das bedeuten würde, dass die Lehrkraft für jeden Schüler eine eigene Prüfung zusammenstellen müsste. Daher werden meist alle Kompetenzen des Semesters als Prüfungsstoff angegeben. 

8) Die sogenannte "Parkplatzprüfung" oder "Containerprüfung" ist eine Semesterprüfung, die noch nicht bestanden wurde und wo die Jahresfrist ( also die beiden nachfolgenden Semester seit der ersten neg. Beurteilung) abzulaufen droht, kann "geparkt" werden und muss dann kurz vor der Matura nachgeholt werden. Pro Fach darf es nur eine solche "geparkte" Prüfung geben. Da dies quasi einem Aufschub bis zur Matura gleichkommt (unabhängig der zuvor getätigten Semesterprüfungen), kann diese letzte Prüfung (nur ein Antritt zulässig) kurz vor der Matura die Schultypsperre auslösen, wenn sie nicht bestanden wird! Das Problem wurde erkannt und in der neuen semestrierten SOST generell abgeschafft. Also bei der SOST gibt es keine Möglichkeit Prüfungen zu "parken".

9)Wenn bei der letzten Wiederholung der Semesterprüfung ein Wunschlehrer (vom Schüler Antrag gestellt) prüft und wie beim Fall von Schüler X diese positiv ausfällt, dann ist Prüfung und Semester positiv und es gibt keine Widerspruchsmöglichkeit. Somit haben Sie praktisch keine Möglichkeit gegen das Gutachten des Erstprüfers vorzugehen (genauer gesagt also nie eine Möglichkeit gehabt).
Gott sei Dank sind solche Fälle äußerst selten, aber das Traurige daran ist,  dass man dem Willen des Lehrers ausgesetzt ist und das Ganze erdulden muss. Für den Lehrer hingegen folgen keine Konsequenzen in der Regel. Leider gibt es auch solche LehrerInnen im System, die die glänzende Arbeit und Leistungen der ganzen anderen LehrerInnen in den Schatten stellen! Hier sollten die Direktoren und die Bildungsdirektion tätig werden, damit man solche Ausreißer einer Lehrperson in die Schranken weist. 

Das ist nur mal ein kleiner Auszug der Vorteile und Nachteile. Ein eigenes Bild liefert die  Evaluation der neuen Oberstufe NOST 2018 – 2019 (PDF, 34 MB)

Beachten Sie nur eine Sache: Wenn es mal zur Möglichkeit kommt, dass ein Widerspruch eingelegt werden darf, dann haben Sie NUR 5 Tage Zeit und der Einspruch darf nicht via Mail eingereicht werden. Also lassen Sie sich bei Problemen rechtzeitig beraten und bereiten Sie sich sehr gut vor! Erfahrungsgemäß werden beim Widerspruch "nur" Ihre vorgebrachten Punkte behandelt. Wenn Sie was übersehen, dann ist das zu Ihrem Nachteil quasi. Daher seien Sie für den Fall der Fälle gerüstet und lassen Sie sich helfen. Die NOST/SOST Regelungen sind kompliziert. Auch die Schulen sind wenig damit vertraut und geben gelegentlich (wie im Fall des Schüler X an der wirtschaftlichen BHS1 in Wels) falsche Auskünfte, die zu Ihrem Nachteil sind. Ebenso sind die Gesetze nicht immer so klar geschrieben, dass es Kommentaren zu den Gesetzten bedarf, damit die zuständigen Stellen eine korrekte Antwort zum Gesetz geben können.

Wir hoffen natürlich, dass Sie es nie brauchen werden und alles gemäß Plan läuft. Sollten Lerndefizite da sein oder ein Semester oder Jahr negativ beurteilt werden, raten wir hier sich rasch fachlichen Support zu holen und den "Mangel" schnellstmöglich auszubügeln. Der Rechtsweg sollte der Letzte sein und ist der Steinigste, aber man darf ihn nicht meiden, wenn Unrecht erfolgt ist. Gesetze müssen für Alle gelten!

Bei der erwähnten Schule und dem Schüler X Fall ist leider alles genau so gelaufen, wie es nicht soll. Lehrer bewertet falsch, prüft falschen Stoff (hält sich nicht an den Lehrplan, Schule gibt falsche Informationen, Informationen fließen mündlich, damit wenig beweisbar wird, auch in den Jahren davor gab es schon Unstimmigkeiten), stellt unkorrekte Gutachten aus. Wegen des Widerspruch gegen den Abschluss der Maturaklasse wird eine kommissionelle Prüfung angesetzt (=Unterbrechung des Verfahrens), weil der Lehrer den Lehrplan missachtet hat. 

Wir unterstützen Sie bzw. Ihr Kind gerne beim Lernen, also bei den Schulstoff-Fachlichen Themen. Wir unterstützen Sie auch gerne im Fall des Falles, dass Sie den Rechtsweg bestreiten wollen/müssen. 

Das We-Brain.com-Team

DI Danijel Macak BSc.

 

ACHTUNG:  NOST und SOST unterscheiden sich auch! 

Daher hier ein paar wesentliche Änderungen (Reduzierungen) in der SOST:

  • Positiver Abschluss jedes Pflichtgegenstandes in jedem Semester: über nicht positiv beziehungsweise nicht beurteilte Kompetenzen muss eine Semesterprüfung abgelegt werden, die grundsätzlich einmal wiederholt werden darf. (Anm. bei der NOST war es zweimal!)
  • Wie oben erwähnt entfällt die Möglichkeit gänzlich eine Prüfung zu "parken"! Also der Gürtel für die Schüler wird enger geschnallt, die Rechtsmöglichkeiten hingegen bleiben gleich wie beim "alten" System. 
  • Reduzierung von Schulstufenwiederholungen und der damit verbundene Verlust an Lern- und Lebenszeit: Schüler/innen dürfen in die nächste Schulstufe aufsteigen, wenn ein Semesterzeugnis in einem Pflichtgegenstand ein „Nicht genügend“ bzw. eine Nichtbeurteilung aufweist und der Pflichtgegenstand in einer höheren Schulstufe lehrplanmäßig vorgesehen ist. Dies gilt jedoch nur, wenn derselbe Pflichtgegenstand in einem Semesterzeugnis der vorangegangenen Schulstufe mit einer positiven Beurteilung abgeschlossen wurde. Einmal im Verlauf der Oberstufe ist ein Aufsteigen mit insgesamt zwei „Nicht genügend“ bzw. zwei Nichtbeurteilungen in den Semesterzeugnissen möglich, sofern jeder dieser Pflichtgegenstände in einer höheren Schulstufe lehrplanmäßig vorgesehen ist und die Klassenkonferenz die Berechtigung zum Aufsteigen erteilt. Dies gilt jedoch nur, wenn diese Pflichtgegenstände in einem Semesterzeugnis der vorangegangenen Schulstufe mit einer positiven Beurteilung abgeschlossen wurden. (Anm. Beachten dass von zwei "Nicht Genügend" auf ein "Nicht Genügend" reduziert wurde und dass statt drei "Nicht Genügend" nur mehr mit zwei "Nicht Genügend" man aufsteigen kann!)

Für den Schüler sind das Einschränkungen gegenüber der NOST, hingegen bei den Schülerrechten hat man alles beim Stand der alten NOST belassen und gegenüber dem Ganz-Jahresmodell die Einspruchsmöglichkeit abgeschafft.

 

Weitere Links zu dem Thema:  

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_I_19/BGBLA_2021_I_19.html  // Für den Umstieg von semestriertem Modell zum Ganzjahresmodell und umgekehrt

https://www.diepresse.com/5882837/nun-kommt-die-semestrierte-oberstufe 

 

 

 

 

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